Seit vorgestern ist eine neue Regelung in Kraft getreten, die Anbietern von Breitbandinternet dazu zwingt, die tatsächlichen Übertragungsraten ihres Netzes, vor allem in Spitzenlastzeiten darzulegen. Weiterhin wird den Anbietern durch diese Regelung untersagt, die Verfügbarkeit ihres Netzes zu übertreiben, sowie Spitzenverbindungsgeschwindigkeiten mit einem "up to" zu kennzeichnen.